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    60 Jahre Grundgesetz

    Zu diesemTermin im Mai 2009 ist der Anfang von Artikel 5 als Text verwendet. Der Artikel lautet in vollem Wortlaut: (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreieheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriftne der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dme Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaftm Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.…