Einblattdrucke

60 Jahre Grundgesetz

Zu diesemTermin im Mai 2009 ist der Anfang von Artikel 5 als Text verwendet. 
Der Artikel lautet in vollem Wortlaut:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreieheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriftne der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dme Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaftm Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Der Einblattdruck hat ein Format von ca. 29 x 70 cm. Er ist gedruckt auf braunes Sagittapapier von 250g. Als Hintergrund ist der Linoldruck einer langstieligen Rose verwendet. Der Hintergrund ist in leichtem Violett gedruckt, der Text in vollem Schwarz. Gesetzt wurde von Hand aus der Trajanus. Der Einblattdruck ist in einer limitierten Auflage von 10 nummerierten und signeierten Exemplaren erschienen. Preis Euro 35,-

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